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Aus der Verwaltung

18.01.2023

Amtliche Bekanntmachung | Änderung des ersten Fälligkeitstermins der Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2023

Aufgrund einer EDV-Umstellung der Finanzsoftware wird sich der erste Fälligkeitstermin auf den 01.03.2023 verschieben.

Die Fälligkeiten sind im Steuer- und Abgabenbescheid ausgewiesen.

Folgende Steuern und Abgaben sind von der Verschiebung betroffen:

  • Grundsteuer A und B
  • Hundesteuer

Wir bitte um Beachtung und um Ihr Verständnis.


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