Zuständigkeitssuche
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Eine beabsichtigte Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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