Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie bei der Antragstellung in dem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- Die Anmeldung Ihrer Wohnung online erledigen
- Eine Meldebescheinigung online kostenlos beantragen
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Kurztext
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
- Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich
- Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
- Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden
- Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
- seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
- einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst
- Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
- Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
- Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.
Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..
Es fallen keine Kosten an.
- Personalausweis
- AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-317
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-317
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-316
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
15
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-315
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
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Zimmer:
14