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Für Veranstaltungen im oder am Wasser benötigen Sie eine vorherige Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde.

Wenn Sie eine Veranstaltung im oder am Wasser planen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde. Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung den Schiffsverkehr oder die Sicherheit auf dem Wasser beeinflussen könnte.

Dazu zählen zum Beispiel Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke sowie andere Veranstaltungen, die auf dem Wasser stattfinden oder dort Auswirkungen haben.

Mit der Genehmigung stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und alle Beteiligten gut geschützt sind. Die Hafenbehörde prüft dabei unter anderem den Ablauf, die Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Auswirkungen auf den Verkehr auf dem Wasser.

Kurztext

  • Genehmigung erforderlich für Veranstaltungen, die den Schiffsverkehr oder die Sicherheit auf dem Wasser beeinflussen können
  • Beispiele: Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke und ähnliche Veranstaltungen
  • Antrag vorab einreichen mit Angaben zu Art, Ort, Zeitraum und Ablauf der Veranstaltung
  • Prüfung durch die Hafenbehörde, um Sicherheit und reibungsfreien Ablauf zu gewährleisten
  • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein, um Risiken für Teilnehmende und Schiffsverkehr zu minimieren
  • zuständig: Hafenbehörde

 

Hafenbehörde

 

  • Sie informieren sich bei der zuständigen Hafenbehörde darüber, welche Anforderungen für Ihre geplante Veranstaltung gelten.
  • Sie stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen, zum Beispiel Informationen zum Ablauf, Ort, Zeitraum und zu den Sicherheitsmaßnahmen.
  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin bei der Hafenbehörde ein.
  • Die Behörde prüft, ob die Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und ob der Schiffsverkehr oder die Umgebung betroffen sind.
  • Bei Bedarf nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Informationen einzuholen oder Details abzustimmen.
  • Sie erhalten die Entscheidung sowie mögliche Auflagen, die für die Durchführung einzuhalten sind.
  • Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben und alle Auflagen erfüllt sind, kann die Veranstaltung stattfinden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass die Veranstaltung gefahrlos durchgeführt werden kann und keine Gefahr für Menschen, Schiffe oder die Umgebung entsteht.
  • Eine verantwortliche Person muss benannt werden, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist und den Ablauf überwacht.
  • Sie müssen alle Vorgaben beachten, zum Beispiel zu Absperrungen, Rettungsmitteln, Begleitbooten oder Notfallmaßnahmen.
  • Die Veranstaltung darf den Verkehr auf dem Wasser nicht stören. Wenn Einschränkungen unvermeidlich sind, müssen sie vorher abgestimmt werden.
  • Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit die Hafenbehörde die Veranstaltung prüfen kann.
  • Wenn die Genehmigung mit Auflagen verbunden ist, müssen Sie diese vollständig umsetzen, bevor die Veranstaltung stattfinden darf.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Veranstaltung und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In der Regel sollten Sie einige Wochen einplanen. Bei einfachen Veranstaltungen kann die Entscheidung schneller erfolgen, bei umfangreicheren Veranstaltungen kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

  • Beschreibung der Veranstaltung wie zum Beispiel Art, Umfang, Ablauf und Ziel der Veranstaltung
  • Angaben zum Veranstaltungsort wie zum Beispiel genaue Lage auf dem Wasser oder am Ufer, mit Lageplan oder Skizze
  • Zeitangaben wie zum Beispiel Datum, Uhrzeit sowie Beginn und Ende der Veranstaltung
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Person wie zum Beispiel Name, Anschrift und Telefonnummer derjenigen, die die Veranstaltung organisiert und überwacht
  • Sicherheitskonzept, unter anderem Informationen zu geplanten Sicherheitsmaßnahmen, wie Absperrungen, Aufsichtspersonal oder Notfallplänen
  • Angaben zu Fahrzeugen oder Geräten, falls Boote, Schwimmkörper, Bühnen, Feuerwerkstechnik oder andere Einrichtungen genutzt werden.
  • Nachweise von Beteiligten und eventuell Zustimmung von Anliegern, Vereinen oder beteiligten Organisationen

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Herr Andreas Hoffmann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

Fachdienstleiter
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-310
+49 4356 9949-7000
hoffmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 11


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein