Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Kurztext
- Bebauungsplan Auskunft
- Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
- neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
- ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
- zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Es fallen keine Kosten an.
Keine
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Herr Thore Schöttle
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-324
+49 4356 9949-7000
schoettle[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
08
Herr Torben Wulf
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-323
+49 4356 9949-7000
wulf[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
13
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein