Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
 - Europäische Gesellschaften und
 - Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht	
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
 - eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
 
 
Kurztext
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
 - nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
 - Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
 - Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen
 
An die zuständige Steuerberaterkammer.
Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
 - senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
 - Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
 - Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
 - Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft in Ihrem Unternehmensnamen führen.
 
Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.
Voraussetzungen
- Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
 - Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
 - Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.
 
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
 - Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
 - Handelsregisterauszug
 - Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
 - Liste der Gesellschafter
 - Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr
 
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
 - Kommunalaufsicht
 - Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
 - Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
 - Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
 
Ansprechpartner
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein