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Wenn für Ihre bauliche Anlage eine Brandverhütungsschau vorgesehen ist, wird der Brandschutz vor Ort überprüft.

Bei einer Brandverhütungsschau wird der Brandschutz in Ihrer baulichen Anlage vor Ort überprüft. Ziel ist es, mögliche Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen zu bewerten.

Die zuständige Stelle besichtigt das Objekt und dokumentiert die Ergebnisse. Wenn dabei Mängel festgestellt werden, erhalten Sie Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.

Kurztext

  • Brandverhütungsschau ist eine Vor-Ort-Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden und baulichen Anlagen.
  • Ziel ist, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und den Zustand der Brandschutzmaßnahmen festzustellen.
  • Bei der Prüfung werden Räume, Einrichtungen und Anlagen betrachtet, die für den Brandschutz relevant sind.
  • Ergebnisse werden in einem Brandverhütungsschaubericht dokumentiert; der Bericht kann Hinweise zu Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik enthalten.
  • Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese benannt und es kann eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden; anschließend kann eine Nachschau erfolgen.

 

Feuerwehr der Kreise und kreisfreien Städte

 

Die Brandverhütungsschau wird von der zuständigen Stelle vorbereitet, vor Ort durchgeführt und dokumentiert.

  • Die zuständige Stelle stimmt den Termin der Brandverhütungsschau in der Regel mindestens 14 Tage vorab mit Ihnen und den zu beteiligenden Stellen ab.
  • Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person nehmen an der Brandverhütungsschau teil.
  • Die zuständige Stelle führt die Brandverhütungsschau vor Ort durch und prüft alle für den Brandschutz relevanten Räume, Einrichtungen und Anlagen.
  • Über die Ergebnisse wird ein Brandverhütungsschaubericht erstellt und Ihnen innerhalb von vier Wochen zugesandt.
  • Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
  • Nach Ablauf der Frist wird eine Nachschau durchgeführt.
  • Sind Mängel weiterhin vorhanden, ordnet die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen an.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz einer baulichen Anlage. Bauliche Anlagen sind Bauwerke, welche mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
  • Ihre bauliche Anlage ist in besonderem Maße brand- oder explosionsgefährdet
    • Oder: Bei einem Brand könnte eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden.
    • Oder: Ihre bauliche Anlage ist in das Denkmalbuch eingetragen und das Landesamt für Denkmalpflege hält eine Brandverhütungsschau für erforderlich.
  • Die Regelung gilt nicht, wenn Ihre bauliche Anlage der ständigen Aufsicht der Bergbehörde oder der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde untersteht.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen nach Durchführung der Brandverhütungsschau wird der Ergebnisbericht übersendet.

 

Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Durchführung der Brandverhütungsschau

 

  • In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Auf Anfrage der zuständigen Stelle können vorhandene Bau- oder Brandschutzunterlagen (zum Beispiel Brandschutzkonzept, Pläne) vorgelegt werden.

 

Die Brandverhütungsschau ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und wird von der zuständigen Stelle von Amts wegen durchgeführt. Sie ist keine Genehmigung und ersetzt keine anderen bau- oder brandschutzrechtlichen Prüfungen.
Anordnungen oder Maßnahmen ergeben sich nicht automatisch aus der Durchführung der Brandverhütungsschau, sondern nur, wenn im Einzelfall Mängel festgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Herr Mathias Nitzer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

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+49 4331 202-494
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 101


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein