Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Kurztext
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Antrag schriftlich oder online
- wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-331
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
baum[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
13
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-336
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
stolz[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Tel:
+49 4356 9949-332
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
volkmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
12