Mitfahrzentrale: Anzeige
Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein