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Wenn Sie wegen Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität benachteiligt wurden, unterstützt Sie die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft Ihnen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen zum Beispiel wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität.

Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

Die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle können Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden oder den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen.

Kurztext

  • Unterstützung bei Diskriminierung oder Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität
  • Beratung kostenlos und unabhängig
  • Leistungen sind unter anderem:
    • Erstberatung und Information über Rechte
    • Vermittlung bei Konflikten zwischen Beteiligten
    • Hilfe bei der Suche nach passenden Ansprechpersonen
    • Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen
    • kostenfreie Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • zuständig: Anti­diskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein

 

Anti­diskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein

 

  • Sie können sich telefonisch, per E-Mail, online oder persönlich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.
  • Dabei schildern Sie kurz, was passiert ist und weshalb Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter hört Ihnen zu, stellt Fragen und prüft gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um eine Diskriminierung handelt.
  • Sie bekommen erste Informationen und Tipps, was Sie tun können.
  • Wenn nötig, folgt ein weiteres Gespräch. Dabei werden Ihre Rechte erklärt und mögliche Schritte besprochen wie zum Beispiel ein klärendes Gespräch, eine Beschwerde oder andere Unterstützung.
  • Die Antidiskriminierungsstelle kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden wie zum Beispiel ein Gespräch oder eine Vermittlung zwischen den Beteiligten.
  • Wenn weitere Hilfe nötig ist, vermittelt die Antidiskriminierungsstelle an passende Beratungsstellen weiter.
  • Wenn Sie zufrieden sind oder keine weiteren Schritte wünschen, wird das Verfahren beendet.
  • Alles, was Sie mitteilen, bleibt vertraulich.

Voraussetzungen

  • Sie können sich melden, wenn Sie sich selbst benachteiligt fühlen.
  • In manchen Fällen dürfen aber auch Ihre Angehörigen, Zeuginnen oder Zeugen sowie Personen, die Sie unterstützen, Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle aufnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.

 

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

 

§ 1 Absatz 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)

§ 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rechtsbehelf

  • Gegen die Entscheidungen der Antidiskriminierungsstelle gibt es keinen Rechtsbehelf.
  • Die Stelle entscheidet nicht über Streitfälle, sondern hilft Ihnen mit Beratung und Unterstützung.

 

Wenn Sie eine Benachteiligung erlebt haben, kann die Antidiskriminierungsstelle bei den beteiligten Stellen oder Personen eine Stellungnahme einholen. Außerdem bietet sie Gespräche an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.

 


Ansprechpartner

Karolinenweg 1 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1240Fax: +49 431 988-1239E-Mail: antidiskriminierungsstelle[at]landtag.ltsh.deWeb: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb-ad/

Postanschrift:24171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein