Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Susanne Mieth
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-689
+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
007
Frau Theresa Petrat
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-682
+49 4331 202-527
theresa.petrat[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
005
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein