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Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Kurztext

  • Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus Drittstaat
  • Zulassung eines Fahrzeugs, das bereits in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen war
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) für die EG-Typgenehmigung vereinfacht den Zulassungsprozess
  • Zulassung ist gebührenpflichtig
  • Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
  • Zulassung berechtigt:
    • zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug
    • zum Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen
  • Beantragung kann persönlich oder in Vertretung erfolgen
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

 

Regionale Hinweise

Erstzulassung eines Fahrzeuges aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen - online

 

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

 

Regionale Hinweise

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

  • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

 

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
    • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Nicole Biermann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-648
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Anja Dieckmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-650
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Herr Mario Kretschmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-646
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Jutta Kuhr

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-647
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Sonja Rathje

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-677
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de


Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Rendsburger Straße 10924340Eckernförde

Frau Manuela Meyer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 4

Frau Ulrike Mühlenbeck

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 2

Frau Silke Ost

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 3

Frau Yvonne Winzer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 1


Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5353Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein