Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
 - Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
 - Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
 - Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
 - Unterrichtung für Gastwirte
 
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
							24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaisertraße 10
							24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Susanne Mieth
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
					Kontakt herunterladen
				
+49 4331 202-689
+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
									EG
					
				  |  
				
						Zimmer:
						007
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein