Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
- Unterrichtung für Gastwirte
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
							24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Kaisertraße 10
							24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
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Frau Susanne Mieth
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-527
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein