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1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Groß Wittensee über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 03.12.2018

erlassen am: 08.12.2022 | i.d.F.v.: 08.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 08.12.2022

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 20 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Groß Wittensee vom 09.09.2021 wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 08. Dezember 2022 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

Artikel I

§ 10 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Maßstab für die Zusatzgebühr ist die Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1cbm Schmutzwasser und beträgt je cbm Abwasser 3,32 €.

Artikel II

Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft

Groß Wittensee, 08.12.2022

Volker Walther
Bürgermeister


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